Kampfhunde: welche Hunde stehen auf der Liste?

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Hast du dich in eine Hunderasse verliebt, die unter die sogenannten Kampfhunde fällt? Oder bist du im Tierheim auf einen Hund gestoßen, der als Kampfhund gilt? Hier findest du nützliche Informationen, die dir helfen, dich für oder gegen dieses Tier zu entscheiden.

Was ist ein Kampfhund?

Der Begriff „Kampfhunde“ entstand zu einer Zeit, als Hunde für Tierkämpfe eingesetzt wurden. Kampfhunde waren Hunde, die für den Hundekampf oder für Kämpfe gegen große Tiere wie Bullen oder Bären gezüchtet und trainiert wurden. Zudem wurde der Begriff durch die Medien geprägt. Heute werden daher umgangssprachlich Hunderassen als „Kampfhunde“ bezeichnet, die überdurchschnittlich häufig Menschen oder andere Hunde attackiert haben oder bei denen eine solche Gefahr zumindest vermutet wird. Korrekter als „Kampfhund“ ist aber die Bezeichnung „gefährliche Hunde“. Als solche werden diese Rassen und/oder Kreuzungen dieser Rassen in den Rechtstexten üblicherweise bezeichnet. Auch Hunde, die nicht zu diesen Rassen zählen, aber durch Beißvorfälle oder ähnliches auffällig wurden, können durch die Ämter den „gefährlichen Hunden“ gemäß der rechtlichen Defintion zugeordnet werden.

Wer bestimmt, welche Rassen „Kampfhunde“ sind?

In Deutschland verbietet das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz die Einfuhr und Haltung der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen daraus. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, den Hund mitzubringen. Das kann zum Beispiel bei Blinden- oder Rettungshunden der Fall sein. Für alle weitere Rassen entscheidet jedes Bundesland für sich, ob es eine Verordnung für gefährliche Hunde erlässt und welche Auflagen es dem Besitzer macht. Auch welche Hunde als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden, regelt jedes Bundesland anders. Meist werden diese Hunderassen aber in Listen geführt, deshalb nennt man sie auch Listenhunde. Listenhunde der Kategorie I werden als gefährlich eingestuft und dürfen nur mit einem berechtigten Interesse gehalten werden. Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden, aber es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Welche Hunde werden in Deutschland als Listenhunde geführt?

Im Folgenden findest du eine Aufzählung der aktuellen Listenhunde und wie sie in deinem Bundesland eingestuft sind. Die Zahl 0 bedeutet, dass der Hund zwar als Kampfhunderasse geführt ist, aber auf keiner speziellen Liste steht. Die Zahlen 1 und 2 stehen für die jeweilige Liste bzw. Kategorie, also Kampfhunde der Kategorie 1 oder der Kategorie 2.

Hunderasse Kategorie 0 Kategorie 1 Kategorie 2
Alano Bayern

Brandenburg

Nordrhein-Westfalen

American Bulldog  Hessen Bayern

Nordrhein-Westfalen

American Pitbull Terrier Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
American Staffordshire

Terrier

Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
Bandog Bayern
Bullmastiff Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Bullterrier Berlin

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg

Bayern

Cane Corso Italiano Bayern

Brandenburg

Dobermann Brandenburg
Dogo Argentino Berlin

Hessen

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Dogo Canario Bayern

Brandenburg

Dogue de Bordeaux Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Fila Brasileiro Berlin

Hessen

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Kangal Hessen Hamburg
Kaukasischer
Owtscharka
Hessen Hamburg
Mastiff Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastín Español Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Mastino Napoletano Berlin Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Dogo Canario/Perro de Presa Bayern

Brandenburg

Rottweiler Hessen Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Staffordshire Bullterrier Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Bayern

Brandenburg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

 

Baden-Württemberg
Tosa Inu Berlin Bayern

Brandenburg

Baden-Württemberg

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Welche Auflagen muss ein „Kampfhundehalter“ erfüllen?

Da es kein einheitliches Gesetz zur Haltung von Listenhunden gibt, können wir dir hier keine allgemeingültige Antwort geben. Mögliche Auflagen sind:

  • Volljährigkeit
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit
  • ein Wesenstest des Hundes
  • ein Sachkundenachweis des Halters = Hundeführerschein
  • eine Kastrations- und Sterilisationspflicht
  • eine erhöhte Hundesteuer
  • eine Versicherungspflicht
  • ein Verbot für bestimmte öffentliche Plätze und Einrichtungen

Möchtest du dir einen Listenhund anschaffen, findest du weitere Informationen auf der Homepage deines Bundeslandes. Auch das örtliche Tierheim kennt sich gut mit der Thematik aus und kann dir beratend zur Seite stehen.

Ist es gefährlich, „Kampfhunde“ zu halten?

Ist eine Hunderasse als potenziell gefährlich eingestuft, bedeutet das nicht, dass diese Hunde im Laufe ihres Lebens aggressiv werden. Vielmehr ist hier der Besitzer im besonderen Maße gefordert. Eine jede Hunderasse hat spezifische Merkmale und Fähigkeiten. Dies kann eine außergewöhnliche Beißkraft sein, aber auch eine gewisse Eigenständigkeit und Intelligenz. Es liegt aber am Halter, ob er negative Eigenschaften fordert und fördert oder ob er auf die Erziehung eines ausgeglichenen Hundes Wert legt. Hunde mit einer rassetypisch niedrigen Reizschwelle brauchen einen ruhigen und besonnenen Halter. Auch Durchsetzungsstärke, Konsequenz und natürlich genügend körperliche und geistige Betätigung sind bei Kampfhunden besonders wichtig. Schließlich liegt es auch am Halter, ob eine Rasse in Verruf gerät und Menschen zu Schaden kommen.

Welches Zuhause brauchen „Kampfhunde“?

Für Kampfhunderassen gilt in Bezug auf die Haltung erstmal dasselbe wie für alle Hunderassen. Es gibt aber auch einige Besonderheiten. Darf ein Listenhund in deinem Bundesland nur mit Maulkorb und Leine in die Öffentlichkeit, solltest du über einen eigenen, eingezäunten Garten verfügen. So hat dein Hund die Gelegenheit, sich dort frei zu bewegen. Bedenken solltest du auch, dass du deinen Listenhund vielleicht nicht in ein anderes Land mitnehmen darfst. Eine gewissenhafte Erziehung von Hunden ist zeitaufwendig und auch ein Hundeführerschein kostet Zeit. Du musst also dazu bereit sein, täglich mehrere Stunden für dein neues Haustier aufzuwenden.

Bist du mit einem Kampfhund unterwegs, werden viele Menschen Angst vor ihm haben. Damit solltest du umgehen können. Du brauchst zum einen Ruhe und Geduld, musst deinen Hund hier aber auch sicher führen können. Wichtig bei der Haltung von Listenhunden ist auch, dass du langfristig in der Lage bist, dich um ihn zu kümmern. Planst du Nachwuchs in den nächsten Jahren oder einen Umzug in ein anderes Bundesland, solltest du dir die Anschaffung eines solchen Tieres genau überlegen. Schließlich lassen sich für Kampfhunde oft nur schwer neue Besitzer finden. Bevor du dir einen Hund zulegst, überlege bitte auch, ob nicht ein Hund aus dem Tierheim für dich infrage kommt. Gerade Listenhunde sind dort nur sehr schwer vermittelbar.

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Kommentare, Fragen und Antworten
  1. Thomas Schmolt sagt:

    wer weiss ob zwerg(mini,oder anders)bullterrier listenhunde sind.hessen

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Thomas,

      diese Terrier Arten gelten in Hessen als Listenhunde: Pittbull Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.
      Dadurch, dass der „normale“ Bullterrier als Listenhund gilt, kann es jedoch sein, dass sich dies negativ auf die Mini-Version auswirkt, obwohl dieser nicht auf der Liste der Kampf- und Listenhunde aufgeführt ist. Alle Infos zum Miniature Bullterrier findest du übrigens in unserem Rasseportait: http://www.zooroyal.de/magazin/hunde/hunderassen/miniature-bull-terrier/

      Liebe Grüße,
      Dein ZooRoyal Team

  2. Ramona sagt:

    Guten Tag mir wurde heute gesagt das Old english Bulldogs seit diesem Monat auf der Liste stehen sollen.. stimmt das?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Ramona,

      Old English Bulldogs zählen nicht als Listenhunde, allerdings kann es in manchen Teilen Deutschlands trotzdem dazu kommen, dass OEBs als gefährliche Hunde eingestuft werden.
      Mehr Info dazu findet du beim Club für Olde Bulldogges in Deutschland e. V.

      Liebe Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  3. Meryem sagt:

    Hallo ich hätte eine Frage ich wohne in NRW meine Eltern würden gerne die hunderasse American Bulldogg haben ich bin 15 und weiß nicht ob diese hunderasse auf der Liste steht könnte mir irgend jemand weiter helfen.:(

    Lg:Meryem

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Meryem,

      die American Bulldog ist in NRW ein Listenhund der Kategorie II. Das heißt, ein Hund dieser Rasse darf gehalten werden, allerdings müssen bestimmt Auflagen erfüllt werden.
      Nähere Infos dazu erhältst du bei einem (seriösen) Züchter. 🙂

      Liebe Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  4. jiří Körner sagt:

    Guten Abend eine Freundin Besitz Staffordshire sie lebt in CZ und will mich ca.für 1Woche besuchen in Bayern, darf sie ihm mit nehmen oder brauch sie irgendeine Genehmigung? Danke

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Jiri,

      laut Zoll ist es erlaubt, den Hund für einen Besuch mitzubringen, solange deine Freundin alle zur Prüfung erforderlichen Papiere des Hundes vorlegen kann (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung etc.). Wir empfehlen dir jedoch, genaue Infos bei deinem örtlichen Ordnungsamt anzufragen.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  5. Meike sagt:

    Guten Tag,
    ich komme aus BW und würde mir später mal einen american Pitbull oder amstaff holen, doch sicher bin ich mir nicht ob beide als Listenhunde gelten. Müssen beide einen Wesentest machen? und was für Bedienungen braucht man?
    Wären diese Hunde einigermaßen für jemand geeignet der noch nie einen eigenen Hund hatte doch in der Familie welche waren?
    Es wäre nett würde man mir helfen.
    Wenn dies ginge könnte man mir vielleicht noch eine Seite empfehlen und ich würde mich noch mehr einlesen können 🙂
    Vielen Dank!

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Meike,

      am aller besten wendest du dich an das Ordnungsamt in deinem Wohnort, dort bekommst du alle Infos! 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  6. Marcel Dziuk sagt:

    Hallo,

    Ich habe eine Frage, ob der American Pocket Bully auch auf der Liste steht in Hamburg. Was gibt es für Besonderheiten, Anforderungen und zu Beachten in Hamburg???
    Marcel

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Marcel,

      wende dich am besten an ein Ordnungsamt in Hamburg. Die Mitarbeiter dort können dir genaue Infos dazu geben!

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  7. alex sagt:

    Guten Abend
    ich hab eine frage. Ist ein american staffordshire terrier ein listenhund (NRW) ? wenn ja, was muss ich beachten wenn ich mir so einen hund zulege?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Alex,

      der American Staffordshire Terrier ist in NRW ein Listenhund. Wenn du ihn dir zulegen willst, musst du einiges beachten bevor dein Hund einziehen darf. Hier eine Auflistung der wesentlichen Dinge:

      – du musst volljährig sein
      – du musst den großen Sachkunde-Nachweis beim Amtsveterinär bestehen und ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis besitzen
      – du brauchst eine offizielle Erlaubnis den Hund halten und führen zu dürfen
      – dein Grundstück/Wohnung muss ausbruchssicher und verhaltensgerecht sein. Oftmals wird dies durch einen Besuch vom Ordnungsamt kontrolliert
      – du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 EUR bei Personenschäden und 200.000 EUR für sonstige Schäden
      – der Hund muss einen Mikrochip haben dessen Chipnummer dem Ordnungsamt vorliegt
      – du musst körperlich in der Lage sein den Hund sicher halten und führen zu können
      – du darfst immer nur mit einem gelisteten Hund gleichzeitig Gassi gehen
      – ab dem 7. Monat ist man an die Leinen- und Maulkorbpflicht gebunden. Hier hast du die Chance durch einen Wesenstest die „Gefährlichkeit des Hundes“ zu widerlegen und von der Maulkorbpflicht entbunden zu werden
      – bei Haltung in einer Mietswohnung, brauchst du die Bestätigung deines Vermieters, dass er mit der Haltung einverstanden ist
      Zuletzt solltest du dich noch bei deiner Stadt über die Hundesteuer informieren, die sehr hoch liegen kann und gegebenenfalls erfragen, ob sich diese durch einen bestandenen Wesenstest verringert.

      Wir hoffen dir geholfen zu haben und wünschen einen guten Start in 2018!
      Dein ZooRoyal-Team

  8. Riki konoshi sagt:

    Guten Abend ich habe eine Husky Schäferhund Akita Dobermann Mix Hündin und würde gern wissen ob sie ein Kampfhund im MV ist

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Riki,

      keine der bei deinem Vierbeiner vorkommenden Rassen gilt in Mecklenburg-Vorpommern als Listenhund. 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  9. lina sagt:

    Hey mich interressiet es gerade voll und da ist mir ne Frage in Kopf gekommen, also wenn ein Hund auf der Liste steht den test gut besteht muss man dann trotzdem Maulkorb tragen und muss man da auch trotzdem gut bestandenem test die steuern von einem Kampfhund zahlen

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Lina,

      danke für dein Interesse! In den meisten Fällen dient der sogenannte Wesens- oder Verhaltenstest bei Listenhunden der Maulkorbbefreiung. Die Steuern bleiben davon üblicherweise unberührt. Genaue Regelungen hierzu erfährst du bei den zuständigen Kommunen.

      Viele Grüße
      Dein ZooRoyal Team

  10. Wolle sagt:

    Stimmt es, dass es in Niedersachsen und Schleswig Holstein keine Rasselisten mehr gibt und
    Mensch dementsprechend Pit Bullterrier und Co. ganz normal halten und züchten darf?
    Wäre ja toll, denn wie Professor Dr. Hackbarth (Tierschutz und Verhaltensforschung) in einer Anhörung schon sagte:
    „Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Wolle,

      das stimmt, in Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein gibt es keine Rassenlisten.
      Allerdings gibt es trotzdem in einigen Gemeinden z. B. eine höhere Hundesteuer für bestimmte Rassen. Wie genau das in deiner Gemeinde aussieht, erfährst du am schnellsten vor Ort bei deiner Behörde!

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  11. Alex sagt:

    Hallo liebes Zoo-Royal-Team!

    Aus gegebenem Anlass würde ich gerne wissen, ob der Mini Bullterrier ein Listenhund in NRW ist.
    Ich weiß, dass der Bullterrier selbst auf der Liste aufgeführt ist, möchte jedoch wissen, ob darunter auch die Mini-Version fällt, da dies laut zahlreicher Internetseiten scheinbar strittig bzw. nicht aktuell ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Alex,

      der Mini Bullterrier gilt nicht als Listenhund, jedoch kann es hier je nach Gemeinde trotzdem zu verschiedenen Auflagen bei der Haltung kommen. am besten fragst du einmal bei deinem örtlichen Ordnungsamt nach! Dort können dir sicher alle deine Fragen beantwortet werden.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  12. Wolle sagt:

    Zur Information:

    Thütingen ist jetzt das dritte Bundesland, in dem es keine sinnlosen Rasselisten mehr gibt.

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Wolle,

      vielen Dank für deinen Hinweis! Wir passen die Liste in unserem Beitrag an. 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  13. Finja sagt:

    Ich möchte mir gern eine America Bulldogge zulegen in Brandenburg an der Havel ist diese Rasse wirklich erlaubt auf der Liste hab ich sie nicht gefunden!! Lg

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Finja,

      richtig, eine American Bulldogge darfst du ohne Probleme in Brandenburg halten. 🙂

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  14. micha sagt:

    also ist das richtig,das der cane corso in nrw nicht als listenhund gilt?????

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Micha,

      das ist richtig. Der Cane Corso gilt in NRW nicht als Listenhund.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  15. Jana sagt:

    Ich wollte einfach nur mal loswerden…das ich die Rasselisten…einfach nur Schwachsinn finde….alles nur Geldschneiderei….ich hoffe das mal die Leute in den restlichen 13 Bundesländern wach werden und auch diese Liste abschaffen…gratulation Thüringen…ich hoffe es folgen noch mehr!!!Ich hatte eine pit bull hündin und für sie hätte ich die Hand ins Feuer gelegt!!!sollen lieber mal den Schäferhund in die Liste nehmen…der beißt statistisch am meisten..

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Jana,

      vielen Dank für deinen Kommentar und dass du deine Meinung mit uns teilst.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  16. Nada Busch sagt:

    Frage; ich würde gerne einen AmStaff aus der Tötung in Rumänien nehmen. Mit kam zu Ihren, dass diese sog. Listenhunde nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Stimmt das?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Nada,

      dazu solltest du dir Rat bei der zuständigen Behörde holen, dort können dir alle wichtigen Infos gegeben werden!

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

      1. Anke Maria Hofer sagt:

        American Staffordshire-Terrier dürfen generell nicht nach D importiert werden. Es sitzen aber auch sehr viele AmStaffs in deutschen Tierheimen, vielleicht magst Du einem davon ein Zuhause geben. Tipp: Unbedingt zuerst eine Genehmigung der Behörde einholen!

        https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Gefaehrliche-Hunde/gefaehrliche_hunde_node.html

  17. Murat sagt:

    Hallo, ich habe eine ganz einfache Frage (eigentlich)? Wieso halten Sie in in ihrem Text fest, das Kampfhunde , also Hunde im Laufe ihrer Lebensjahre nicht aggressiv werden. Sondern das es eher die Hundehalter/Besitzer sind, die dieses aggressive Verhalten erst auslösen und dann noch verstärken. Doch trotz dieses weltweit bekannten Wissen, werden in Deutschland die Hunde bestraft und nicht die Halter/Besitzer. Ist das nach unserem demokratischen Rechtswissen korrekt.
    Hmm , denke schon! Es sind immer die Schuld die sich nicht wehren können oder ihre stimmme nicht erheben können.
    Ich finde das persönlich als ungerecht und finde der Staat sollte diese Sünde ungeschehen machen und es wieder gut machen. Tierliebhaber die diese Hunde wegen ihrer positiven Natur, ihres guten Wesens und ausssehens lieben und halten. Werden bestraft und müssen höhere Steuern, Auflagen erfüllen und werden stigmatisiert, genau wie du Hunde die nun gar nichts dafür können! Wieso werden Halter und Besitzer nicht bestraft und vielleicht sogar verboten sich mit solchen im Volksmund gesagten „Kampfhunden / Listenhumden“ in Kontakt zu kommen. Damit mein ich nicht wenn man draußen auf der Straße geht und ein Kampfhundhalter kommt auf der gleichen Straße Seite lang und man wechselt die Seite. Aber das solche Menschen die solche Hunde als Waffe ausbilden und diese auch als solche sehen und benutzen. Nicht mehr über Freundinnen, Eltern, Freunden, Verwandten, Familienmitgliedern in die Nähe dieser Hunde kommen und wenn doch. Das die Menschen, die wissen dass dies falsch und rechtswidrig ist bestraft werden und nicht die Hunde, die nur spielen oder ihren Besitzern/Haltern gehorchen.
    Sorrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrry! Das verstehe ich einfach nicht. Weil das erstens schöne Hunde sind und eigentlich mal nun gar nichts dafür können. Werden bald in den Haushalten die Messser und oder beim Sport die Baseball Schläger verboten!!! Weil man damit jemanden umbringen könnte ? Aber der Führer dieser Gegenstände nichts dafür kann, weil ja die Gegenstände eigentlich ja gefährlich sind?!? Ich weiß ist was weit hergeholt das Szenario und möchte diese tollen Tiere nicht als Gegenstand da stellen. Doch so wird es ja in Medien und Politik da gelegt. Es muss da was passieren, es kann nicht sein das diese Wesen durch unser handeln leiden und bestraft werden. Mit Tierfreunlichen Grüßen

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Murat,

      vielen Dank für deinen Kommentar und dass du deine Meinung mit uns teilst.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

      1. Ralf Bees sagt:

        Das oberste Rechtsstaatsprinzip lautet „Kleines Recht für Kleine Leute und Grosses Recht für Grosse Leute“. Tiere sind in Deutschland „Sachen“ nach dem BGB und haben überhaupt keine Rechte. Das Tierschutzgesetz ist nur ein Pseudogesetz fr die Fleischproduzenten damit man ihnen nicht an den Karren fahren kann wenn sie Tiere quälen oder sie nicht artgerecht hält oder sie unter Schmerzen tötet.

        1. ZooRoyal sagt:

          Hallo Ralf,

          vielen Dank für deinen Kommentar und dass du deine persönliche Meinung zu diesem Thema äußerst.

          Viele Grüße,
          dein ZooRoyal Team

  18. Virginia Bouillardt sagt:

    Hallo ich habe eine olde Englisch Bulldogge. Alle sagen es ist auf jeden Fall ein Listenhund und wenn nicht das dann ein Kampfhund. Könne. Sie mir helfen? Ich bin ja der Meinung es ist weder ein listen noch Kampfhund LG Gina

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Virginia,

      wenn die Rasse nicht in unserer Übersicht zu finden ist, handelt es sich nicht um einen Listenhund.
      Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du dich auch immer an dein örtliches Ordnungsamt wenden.

      Viele Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  19. Camilla Koch sagt:

    Hi ZooRoyal

    Hi

    Thanks for a very good website, here are many useful information.

    My husband and I would like to have a camping holiday in Germany. But can we bring our English Staffordshire Bull Terier.
    How do all the above rules apply to tourists?

    He is 2 years old. Has EU passports, all vaccines, chip and is castrated.
    He is a nice family dog.

    Thanks in advance
    CK – Denmark

    1. ZooRoyal sagt:

      Hello Camilla,

      please get in touch with the regulatory office of the town you’re visting. They can give you all the information you’ll need!

      Kind regards,
      your Team from ZooRoyal

  20. Rosemarie Merz sagt:

    was heißt in Hessen bei einem Dogo Argentino die Kategorie 0?
    mit freunlichen Grüßen

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Rosemarie,

      das bedeutet, dass der Dogo Argentinio in Hessen zwar als Kampfhunderasse gilt, aber auf keiner speziellen Liste steht.

      Liebe Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  21. J@n!ne sagt:

    Was bedeutet die kategorie 0 denn im hinblick auf die konkreten auflagenunterschiede zu kat 1 (ohne berechtigtes interesse, zuchtverbot) u 2 (kann quasi jederzeit vrrmehrt und von dubiosen züchtern gekauft werden, wenn er sich denn benimmt). Und was passiert mit den aufgrund echter gefährlichkeit bzw nach bewiesenen beissvorfällen z.B. bei einem Pudel , schäferhund, mischling aus chihuaa und wolfshund)m- landen diese dann in keine dieser „gefahrabwehr-listen“ nur weil sie keine vor 800jahren schon für belustigungszwecke missbrauchten ahnen hatten? Und was definiert die BRDverordnung generell unter dem begriff kampfhund, wobei es seit jahrhunderten ja keine legalen hundekämpfe gibt und somit der begriff an sich schon völlig sinnfrei ist, es sei denn, die entscheider gehen davon aus, dass hundekämpfe weiterhin arg verbreitet sind und diie ein oder andere rasse dort selbst schon desöfteren im kampf beobachtet haben müssen, denn sojst könnte er ja nicht wissen, welche hunde gut im kampf sind und das amstaffs zb. Die quasi höchste tpleranzschwelle übehaupt besitzen und sich ursprünglich vor den hundekämpfen im 19.jh eigentlih durch diese eigenschaft als nanny-dogs bekannt waren, da sie nicht nur auf das kind aufpassten sondern auch die verbreitung von krankheiten durch ratten verhüteten, da sie diese zum erstaunen aller schnell gejagt und gefangen hatten. Daraus wurde dann eine art rattenfängerschnelligkeitswettbewerb und aufgrund ihrer robustheit dann schnell durch menschenhand die steigerung der profitgier, so dass die haus hunde dann nicht bloss gegen ratten antreten, sondern sich im 1:1 messen mussten. Und wenn man sich ein wenig geschichtskundig über die entstehung der einzelnen heutigen rassen macht, dann bemerkt man schnell, dass swlbst die französische bulldogge damals als kampfhund eingesetzt wurde. Und auf welxher liste finden wir die

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo J@n!ne,

      danke, dass du deine Erfahrungen und Ansichten hier ausführst!

      Um einige deiner Fragen zu beantworten:
      Bezüglich der konkreten Auflagenunterschiede zwischen Kategorie-1- und Kategorie-2-Hunden informierst du dich am besten bei der für deinen Bezirk zuständigen Behörde (meist Ordnungs- oder Veterinäramt), denn in den jeweiligen Bundesländern gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen. Auch Hunde anderer Rassen, die aufgrund von Beissvorfällen oder Ähnlichem auffällig wurden, können seitens der Behörden natürlich als gefährlich eingestuft werden. In diesem Fall müssten dann auch für die Haltung des von dir beispielhaft erwähnten Pudels oder Schäferhunds Auflagen erfüllt werden, zum Beispiel Leinen- oder Maulkorbzwang.

      Viele Grüße
      dein ZooRoyal Team

  22. Marvin sagt:

    Hallo ich habe da mal eine Frage ist bezieht sich hauptsächlich auf NRW der American Stafford Terrier steht in der Kategorie 1 ich finde aber überhaupt nichts darüber was der mit dem Englischen Stafford Terrier ist ich habe mir die beide mal im Internet verglichen und die sehen so dermaßen unterschiedlich aus in allen Kategorien die es nur an einem Hund gibt die sei es die Route sei es die der Kopf also die Nasenspitze sage ich sie Größe sei es dass maskuline oder die Ohren oder die Hals Größe sprich der American Stafford Terrier sieht im weiten ganz anders aus dagegen hinten der English Stafford Terrier weder die Größe hat noch die lange Schnauze noch die langen Ohren noch das maskuline da tuen sich beide nicht viel ok aber für mich ist nur komisch da ich Bulldoggen kenne sieht der englische Stafford Terrier für mich 80 % aus wie eine Bulldogge wissen Sie eventuell was es damit auf sich hat er steht auf keiner Liste nur der American Stafford Terrier steht in NRW auf Kategorie 1 der English Stafford Terrier steht nicht mal drauf nicht mal in der Kategorie 0 vom Kopf her könnte man aber meinen es ist der American Stafford Terrier nur betrachtet man dann beide genau braucht man nicht lange zu suchen um die Unterschiede sehr stark zu unterscheiden man kann meiner Meinung nach diese beiden Tiere nicht mal vergleichen wenn man sie von weitem sieht weil der Kopf von vorne aus ist schon enorm anders also was gilt denn jetzt in NRW für den English Stafford Terrier

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Marvin,

      danke für deinen Kommentar!
      Die Rasse „English Stafford Terrier“ ist uns nicht bekannt und auch keine von der FCI unter diesem Namen anerkannte Hunderasse. Vermutlich meinst du den Staffordshire Bullterrier? Diese Rasse stammt aus England und in NRW fällt sie mit dem American Staffordshire Terrier in die gleiche Gruppe.

      Falls du einen solchen Hund halten oder betreuen möchtest, raten wir dir schon vorab Kontakt zur zuständigen Behörde (i. d. R. das Ordnungs- oder Veterinäramt) aufzunehmen, um dich nach den genauen Voraussetzungen dafür zu erkundigen.

      Viele Grüße
      dein ZooRoyal-Team

  23. Wolf Handl sagt:

    Sorry, aber alleine die Tatsache dass ihr das Wort „Kampfhund“ überhaupt verwendet, disqualifiziert euch. Schade.

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Wolf,

      vielen Dank für deinen Kommentar! Wir hatten uns große Mühe gegeben, den Begriff „Kampfhund“ im ersten Teil des Beitrags genauer zu erläutern. Nach deiner Anmerkung haben wir diese Erläuterung weiter angepasst. So sollte nun deutlich werden, woher der Begriff „Kampfhund“ stammt und wie andere gängige Bezeichnungen lauten.

      Wir lieben Hunde. Und wir sind gegenüber Hunden, die einer als „gefährlich“ eingestuften Rasse (oder Kreuzungen einer solchen) angehören, vorurteilsfrei. Denn auch wir haben schon viele ganz wunderbare Erfahrungen mit „Listenhunden“/“Kampfhunden“/“gefährlichen Hunden“ – oder wie auch immer man sie bezeichnen möchte – machen dürfen. Sie können echte Schätze sein! 🙂
      Ziel dieses Beitrags ist es daher in erster Linie, über die Anforderungen, die an die Halter solcher Hunde gestellt werden, zu informieren.

      Wir wünschen dir einen guten Start ins Jahr 2019!

      Viele Grüße
      dein ZooRoyal-Team

  24. @Ralf Bees: Tiere sind nach BGB 90a keine Sache mehr.

  25. Möbius-Fahle sagt:

    Habe im Dezember einen 9 Monate alten American Bulldog Rüden vom Tierschutz übernommen . Wohne in Baden- Württemberg und möchte jetzt wissen , ob mein Hund auch auf der Liste steht .

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Möbius-Fahle,
      wie du in der Liste oben sehen kannst, steht der American Bulldog in Baden-Württemberg nicht auf der Liste.
      Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du dich auch immer an dein örtliches Ordnungsamt wenden.
      Tierische Grüße,
      dein ZooRoyal Team

  26. Marie sagt:

    Hallo und vielen Dank für den Artikel!
    Ich sehe relativ regelmäßig auf Tiervermittlungsseiten oder auch in Tierheimen Hunde sitzen die entweder mit der Rasse Presa Canario angegeben werden, oder als „Mischling“, die für mich aber recht phenotypisch nach einer Mischung mit einem Listenhund aussehen.
    Worauf sollte ich hier achten, wenn ich mir so einen Hund anlege? Welche Papiere müssen da sein, damit ich nicht am Ende den Hund hergeben muss? Speziell wenn ein gewisses Aussehen gegeben ist, könnten ja auch Nachbarn die Haltung anzeigen. Was brauch man hier, um sich abzusichern?

    1. ZooRoyal sagt:

      Hallo Marie,
      vielen Dank für deine Nachricht.
      Am besten wendest du dich an das Amt in deiner Stadt. Dort bekommst du die genauen Informationen für dein Bundesland.
      Tierische Grüße,
      dein ZooRoyal Team

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